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Falsche Google-Bewertung melden: Wege, die wirklich weiterhelfen

Ein Stern, kein Text, und im Kundenstamm findet sich niemand mit diesem Namen. Solche Bewertungen ärgern Handwerksbetriebe besonders, weil sie sich nicht klären lassen wie eine echte Reklamation. Dieser Artikel zeigt, welche Bewertungen Sie melden können, wie die Meldung abläuft und welche Wege es darüber hinaus gibt.

Unangenehm heißt nicht falsch

Zuerst eine ehrliche Unterscheidung. Eine Bewertung, die Ihnen nicht gefällt, verstößt deshalb noch nicht gegen Regeln. Ein Kunde, der sich über eine verschobene Montage ärgert und zwei Sterne vergibt, äußert seine Meinung. Das ist erlaubt, auch wenn Sie die Sache anders sehen. Hier hilft eine ruhige öffentliche Antwort mehr als eine Meldung.

Anders liegt es, wenn eine Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt oder unwahre Tatsachen behauptet. Dann haben Sie Möglichkeiten, die Sie nutzen sollten.

Diese Bewertungen können Sie melden

Google nennt in seinen Richtlinien eine Reihe von Inhalten, die in Bewertungen nicht zulässig sind. Für Handwerksbetriebe sind vor allem diese Fälle von Bedeutung:

  • Bewertungen von Personen, die nachweislich nie Kontakt zu Ihrem Betrieb hatten
  • Beleidigungen, Drohungen oder diskriminierende Äußerungen
  • Bewertungen, die einen anderen Betrieb meinen, etwa wegen eines ähnlichen Namens
  • Bewertungen von Mitbewerbern oder ehemaligen Mitarbeitern, die sich als Kunden ausgeben
  • Werbung, Links oder Inhalte ohne Bezug zu Ihrem Betrieb
  • Viele auffällig ähnliche Bewertungen innerhalb kurzer Zeit

Die Meldung Schritt für Schritt

Melden Sie die Bewertung aus Ihrem Profil heraus, angemeldet mit einem Konto, das Zugriff auf das Profil hat. Öffnen Sie die Bewertungen, tippen Sie bei der betreffenden Bewertung auf das Menü mit den drei Punkten und wählen Sie die Meldung. Google fragt dann nach dem Grund. Wählen Sie den Grund, der am genauesten passt, statt irgendeinen.

Google bietet außerdem eine eigene Übersicht zur Verwaltung gemeldeter Bewertungen an. Dort sehen Sie derzeit (Stand: September 2026), welche Meldungen noch geprüft werden und wie sie entschieden wurden. Wird eine Meldung abgelehnt, können Sie dort in der Regel Einspruch einlegen und die Sache genauer begründen.

Die Meldung gut vorbereiten

Bevor Sie melden, prüfen Sie intern: Gibt es den Namen im Auftragsbuch, in Angeboten, E-Mails oder Rechnungen? Manche Kunden bewerten unter einem Spitznamen oder über das Konto des Partners. Ein Elektriker, der vorschnell eine echte Kundin als erfunden meldet und das auch noch öffentlich schreibt, hat hinterher ein größeres Problem als vorher.

Schreiben Sie sich auf, woran Sie erkennen, dass die Bewertung nicht stimmt. Das brauchen Sie für einen möglichen Einspruch. Es hilft auch bei einer kurzen öffentlichen Antwort, in der Sie ohne Vorwürfe darauf hinweisen, dass Ihnen unter diesem Namen kein Auftrag bekannt ist.

Konzentrieren Sie sich auf die Fälle, in denen Sie einen Verstoß begründen können. Eine Handvoll gut begründeter Meldungen ist sinnvoller als eine Welle von Meldungen gegen alles, was kritisch klingt.

Wenn Google nicht löscht: der rechtliche Weg

Behauptet eine Bewertung unwahre Tatsachen, etwa „hat nach der Anzahlung nie gearbeitet“, obwohl es gar keinen Auftrag gab, kommen auch rechtliche Schritte infrage. Google stellt dafür ein eigenes Formular für die Meldung rechtswidriger Inhalte bereit. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Bewertungsportal verpflichtet sein, eine Bewertung näher zu prüfen, wenn der Betrieb beanstandet, dass ihr gar kein Kundenkontakt zugrunde liegt. Können Sie den Verfasser nicht zuordnen, genügt dafür in der Regel dieser Hinweis, eine ausführliche Begründung ist dann meist nicht nötig. Das Portal muss sich den Kontakt in einem solchen Fall grundsätzlich vom Verfasser bestätigen und belegen lassen. Gelingt das nicht, kann es verpflichtet sein, die Bewertung zu entfernen.

Ob sich dieser Weg lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Bei schweren Vorwürfen, die Ihrem Ruf schaden, ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Meinungsäußerungen wie „unfreundlich“ oder „zu teuer“ sind dagegen in aller Regel von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Vorsicht bei Erpressungsversuchen

Betriebe berichten zunehmend von Nachrichten, in denen Unbekannte erst mehrere Ein-Stern-Bewertungen hinterlassen und dann Geld für deren Entfernung verlangen. Zahlen Sie nicht und gehen Sie nicht auf die Forderung ein. Sichern Sie die Nachrichten als Bildschirmfoto, melden Sie die Bewertungen bei Google und erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei.

Google bietet derzeit (Stand: September 2026) für solche Fälle einen eigenen Meldeweg an, den Sie über die Hilfeseiten zum Unternehmensprofil finden. Schildern Sie dort, wann die Bewertungen kamen und wie die Forderung lautete.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Prüfung einer gemeldeten Bewertung?

Das ist unterschiedlich und liegt allein bei Google. Manche Meldungen sind nach wenigen Tagen entschieden, andere dauern länger. Mehrfaches Melden derselben Bewertung beschleunigt die Prüfung nicht.

Kann ich eine Bewertung selbst löschen?

Nein. Als Betrieb können Sie Bewertungen beantworten und melden. Entfernen kann sie der Verfasser selbst oder Google nach einer Prüfung.

Soll ich den Verfasser direkt anschreiben?

Wenn Sie ihn eindeutig als Kunden zuordnen können, kann ein freundliches Gespräch Missverständnisse klären. Bieten Sie aber keine Gegenleistung für eine Löschung an. Bei unbekannten Verfassern bleiben Sie beim Weg über Google.

Fragen zu Ihrem Google-Profil?

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