Vorgegebene und eigene Leistungen
Google schlägt zu vielen Kategorien bereits Leistungen vor. Ein Elektriker findet dort etwa Einträge zur Beleuchtung oder zu Ladestationen. Diese vorgegebenen Leistungen übernehmen Sie mit einem Haken. Zusätzlich lassen sich eigene Leistungen anlegen, wenn etwas fehlt, zum Beispiel „Zählerschrank erneuern“ oder „E-Check für Vermieter“.
Nutzen Sie beides. Die vorgegebenen Einträge sind mit Ihrer Kategorie verknüpft, die eigenen bilden genauer ab, was Ihr Betrieb tatsächlich macht. Tragen Sie aber nur ein, was Sie selbst ausführen und auch annehmen möchten.
Leistungen anlegen: so gehen Sie vor
Die Menüs ändern sich gelegentlich, der Ablauf ist derzeit (Stand: September 2026) im Kern dieser:
- Profil bearbeiten und den Bereich „Leistungen“ öffnen
- Vorgeschlagene Leistungen durchgehen und passende auswählen
- Fehlende Leistungen als eigene Einträge ergänzen
- Zu wichtigen Leistungen eine kurze Beschreibung schreiben
- Bei Bedarf einen Preis oder einen Ab-Preis angeben
Eine gute Leistungsbeschreibung
Für die Beschreibung einer einzelnen Leistung haben Sie derzeit (Stand: September 2026) nur wenige Hundert Zeichen. Das reicht für drei, vier Sätze. Beantworten Sie darin, was genau gemacht wird, für wen und was der Kunde vorab wissen sollte.
Ein Beispiel für einen Malerbetrieb: „Wohnung streichen vor Auszug: Wände und Decken in Weiß, Abkleben und Abdecken inklusive. Möbel sollten vorher ausgeräumt sein. Für Mieter und Vermieter.“ Das ist konkreter als „Professionelle Malerarbeiten zu fairen Preisen“ und beantwortet gleich zwei Fragen, die sonst am Telefon kommen.
Haben Sie mehrere Kategorien eingetragen, ordnet Google die Leistungen den Kategorien zu. Ein Betrieb für Sanitär und Heizung sieht deshalb unter Umständen zwei Gruppen. Das ist in Ordnung, solange die Leistungen in der passenden Gruppe stehen.
Preise angeben: ja oder nein?
Viele Handwerker scheuen Preise im Profil, und das aus gutem Grund. Ein Badumbau kostet je nach Größe, Ausstattung und Zustand sehr unterschiedlich. Ein fester Betrag würde falsche Erwartungen wecken. Für solche Leistungen lassen Sie das Preisfeld leer.
Es gibt aber Leistungen, bei denen ein Preis Kunden weiterhilft und Ihnen unnötige Anrufe erspart: eine Heizungswartung, eine Dachrinnenreinigung am Einfamilienhaus, eine Anfahrtspauschale im Stadtgebiet. Hier kann eine Angabe sinnvoll sein, wenn Sie sie auch einhalten. Auch der Hinweis, dass Besichtigung und Angebot nichts kosten, ist eine Information, die Kunden schätzen, sofern sie stimmt.
Typische Fehler bei Leistungen
Beim Durchsehen von Handwerkerprofilen fallen bestimmte Muster auf, die sich mit wenig Aufwand beheben lassen:
- Nur die Hauptleistung ist eingetragen, obwohl der Betrieb zehn verschiedene Arbeiten anbietet
- Leistungen stehen drin, die nur weitervermittelt werden, etwa Solaranlagen beim Dachdecker
- Beschreibungen bestehen aus Werbesätzen statt aus Informationen
- Eigene Leistungen heißen intern verständlich, für Kunden aber rätselhaft, etwa „WDVS“ statt „Fassadendämmung“
- Weggefallene Leistungen wurden nie gelöscht
Was bei Preisen rechtlich zu beachten ist
Die Preisangabenverordnung gilt, wenn Sie Verbrauchern Leistungen anbieten oder ihnen gegenüber mit Preisen werben. Angebote, die sich ausschließlich an Gewerbekunden richten, fallen nicht darunter. Ein Google-Profil ist aber öffentlich und wird auch von Privatkunden gesehen. Wer dort Preise nennt, sollte deshalb davon ausgehen, dass die Regeln gelten, es sei denn, das Angebot richtet sich eindeutig und nachprüfbar nur an Gewerbekunden. Vereinfacht gesagt: Anzugeben ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer. Ein Nettopreis allein genügt gegenüber Privatkunden nicht. Bestandteile, die immer anfallen, etwa eine feste Anfahrtspauschale, gehören grundsätzlich in den Gesamtpreis. Ab-Preise sind nicht verboten, der genannte Betrag muss für einen realistischen Auftrag aber auch erreichbar sein, sonst kann die Angabe als irreführende Werbung gelten. Im Zweifel lassen Sie das Feld leer oder holen sich rechtlichen Rat.
Und ganz praktisch: Ein Preis im Profil, der seit drei Jahren nicht angepasst wurde, führt zu unangenehmen Gesprächen. Wer Preise nennt, muss sie pflegen. Ein Termin im Kalender, etwa bei der jährlichen Preisanpassung, hilft dabei.
Weitere Praxistipps
Häufige Fragen
Wie viele Leistungen sollte ich eintragen?
So viele, wie Sie tatsächlich regelmäßig anbieten. Bei vielen Handwerksbetrieben sind das zehn bis zwanzig Einträge. Lieber präzise als möglichst viele.
Sehen Kunden die Leistungen überhaupt?
Ja, sie erscheinen im Profil, auf dem Handy meist unter einem eigenen Reiter. Wie sichtbar Google sie darstellt, entscheidet Google, und das kann sich ändern.
Darf ich Ortsnamen in die Leistungsbeschreibung schreiben?
Ja, wenn es sachlich passt, etwa „auch im Kreis Mettmann“. Eine lange Aufzählung von Orten wirkt dagegen unseriös. Die Orte gehören ins Einzugsgebiet.