Die Grundregel: so wie auf dem Schild
Nach den Richtlinien von Google soll der Name im Profil dem Namen entsprechen, unter dem Ihr Betrieb im Alltag auftritt: auf dem Firmenschild, dem Fahrzeug, dem Briefkopf und der Website. Nicht mehr und nicht weniger. Wer seinen Betrieb überall „Holzbau am Wall“ nennt, schreibt auch im Profil „Holzbau am Wall“.
Das klingt selbstverständlich, ist es in der Praxis aber nicht. Weil der Name bei der Suche mitwirkt, ist die Versuchung groß, ihn um Leistungen und Orte zu verlängern. Genau das ist nicht erlaubt.
Richtig und falsch: Beispiele aus dem Handwerk
Die folgende Gegenüberstellung zeigt typische Fälle. Vorne steht jeweils der zulässige Name, dahinter die verlängerte Fassung, die in dieser Form nicht ins Profil gehört:
- „Holzbau am Wall“ statt „Holzbau am Wall Zimmerei Dachstuhl Carport Hamm“
- „Elektro Sonnenfeld GmbH“ statt „Elektro Sonnenfeld Notdienst 24h günstig“
- „Malerwerkstatt Rheinblick“ statt „Malerwerkstatt Rheinblick Maler Düsseldorf Neuss Ratingen“
- „Bad und Wärme Nord“ statt „Bad und Wärme Nord Ihr Meisterbetrieb für Badsanierung“
Rechtsform, Ortsname und „Meisterbetrieb“
Die Rechtsform wie GmbH oder GbR können Sie angeben, wenn Sie sie auch sonst im Namen führen. Vorgeschrieben ist sie im Profil nicht. Entscheidend ist, dass der Name einheitlich bleibt und nicht mal mit, mal ohne Zusatz erscheint.
Ein Ortsname gehört nur hinein, wenn er tatsächlich Teil des Namens ist, etwa bei einem Betrieb, der seit Jahrzehnten „Gebäudereinigung Niederrhein“ heißt. Ein angehängtes „Düsseldorf“, nur weil dort viele Kunden suchen, ist ein unzulässiger Zusatz. Dasselbe gilt für Begriffe wie „Meisterbetrieb“, „Notdienst“ oder „Fachbetrieb“, sofern sie nicht fester Bestandteil Ihres eingetragenen und im Alltag genutzten Namens sind.
Wohin die Zusatzinformationen gehören
Die Informationen, die viele in den Namen packen, sind ja nicht falsch. Sie stehen nur an der falschen Stelle. Das Profil bietet für fast alles ein passendes Feld:
- Gewerk und Schwerpunkt: Hauptkategorie und weitere Kategorien
- Einzelne Arbeiten wie Carport oder Dachstuhl: der Bereich Leistungen
- Meisterbetrieb, Familienbetrieb, Gründungsjahr: die Unternehmensbeschreibung
- Notdienst: die zusätzlichen Zeiten, soweit Google sie für Ihre Kategorie anbietet
- Orte, in denen Sie arbeiten: das Einzugsgebiet
Warum Zusätze eher schaden
Ein überladener Name gehört zu den häufigen Gründen, aus denen Google ein Profil prüft, den Namen selbst kürzt oder das Profil einschränkt. Außerdem können Nutzer eine Namensänderung vorschlagen, und bei auffälligen Namen tun Mitbewerber das durchaus. Dazu kommt der Eindruck beim Kunden: „Sanitär Notdienst günstig 24h“ wirkt nicht wie ein gewachsener Betrieb, sondern wie ein Vermittlungsportal.
Hinzu kommt ein praktischer Nachteil: Ein langer Name wird in der Kartenansicht auf dem Handy abgeschnitten. Übrig bleibt dann oft ein Satzfetzen aus Suchbegriffen, während der eigentliche Firmenname, an den sich Kunden erinnern sollen, gar nicht mehr zu sehen ist.
Wenn Mitbewerber tricksen
Sie sehen in Ihrer Stadt einen Mitbewerber mit einem Namen voller Suchbegriffe? Dann können Sie in Google Maps über „Änderung vorschlagen“ den tatsächlichen Namen vorschlagen, wie er etwa im Impressum seiner Website steht. Ob Google die Änderung übernimmt, entscheidet Google. Ziehen Sie nicht selbst nach, nur weil andere es tun.
Den Namen ändern: mit Bedacht
Hat Ihr Betrieb tatsächlich einen neuen Namen, etwa nach einer Umfirmierung, ändern Sie ihn im bestehenden Profil. Rechnen Sie damit, dass Google die Änderung prüft und womöglich eine erneute Verifizierung verlangt. Ändern Sie Name und Adresse möglichst nicht gleichzeitig, und passen Sie Schild, Website und Briefkopf zeitnah an, damit Google überall denselben Namen findet.
Weitere Praxistipps
Häufige Fragen
Darf mein Werbespruch im Namen stehen?
In der Regel nicht. Werbesprüche und Leistungsbeschreibungen gehören nicht in das Namensfeld, auch wenn sie auf dem Fahrzeug stehen. Nutzen Sie dafür Beschreibung und Beiträge.
Muss die Schreibweise mit dem Handelsregister übereinstimmen?
Nicht zwingend buchstabengenau. Maßgeblich ist der Name, unter dem Sie im Alltag auftreten. Für eine Verifizierung oder einen Einspruch ist es aber hilfreich, wenn Sie belegen können, dass dieser Name zu Ihrem Betrieb gehört.
Google hat meinen Namen gekürzt. Was nun?
Prüfen Sie zuerst, ob die Änderung stimmt. Hat Google Zusätze entfernt, ist das meist berechtigt. Ist der Name tatsächlich falsch, korrigieren Sie ihn im Profil und halten Sie Belege bereit, etwa ein Foto vom Firmenschild.